Schulungen Unternehmensführung und Mitarbeiter zur Einhaltung der DSGVO

Warum sind Schulungen im Datenschutz unverzichtbar?

Auch nach Inkrafttreten der DSGVO ist für Unternehmen unabdingbar, sich mit den für sie geltenden Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zur Einhaltung zu ergreifen.

Gemäß Art. 29, 32 Abs. 4 DSGVO sind Sie als Verantwortlicher für die Einhaltung des Datenschutzes durch Ihre Beschäftigte verantwortlich. Die Datenschutzaufsichtsbehörden empfehlen hier insbesondere eine Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung der Regeln des Datenschutzes. Daher sind Schulungen der Unternehmensführung und der Mitarbeiter unverzichtbar, um den richtigen Umgang auch tatsächlich zu gewährleisten.

Aufgrund dieser Risiken führt an einem maßgeschneiderten Datenschutzkonzept kein Weg vorbei. Dessen Umsetzung gelingt aber nur, wenn Mitarbeiter mit dem Konzept vertraut sind und bewusst datenschutzkonform handeln. Sowohl im routinemäßigen Tagesablauf, als auch besonders bei etwaigen Datenpannen.

Ein ganzheitliches Datenschutzkonzept nach BDSG und EU DSGVO sieht die Durchführung von Mitarbeiterschulungen vor. Dafür benötigen Unternehmensführung und Mitarbeiter eine Datenschutzunterweisung mit Grundsensibilisierung sowie feste Handlungsalgorithmen und Ansprechpartner für weitergehende Fragen. Hier knüpfen wir mit unserem Team an und bieten Datenschutz-Schulungen für Mitarbeitende aller Qualifikationsstufen, vom Mitglied der Produktion bis hin zur Geschäftsführungsebene.

Welche Schulungsinhalte sind relevant?

Welche Inhalte von Bedeutung sind, hängt von den Arbeitsbereichen der Mitarbeiter ab, die es zu schulen gilt. Letztlich muss gewährleistet sein, dass die Schulungsteilnehmer über die Datenschutzbestimmungen an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen im Bilde sind und bei Vorkommnissen auf die richtige Weise reagieren. Ziel ist immer die Einhaltung des Datenschutzes am Arbeitsplatz einschließlich aller relevanter Bereiche.

In unseren Seminaren werden nicht nur die Mitarbeiter in den einzelnen Arbeitsbereichen geschult, sondern auch die Unternehmensführung.

Geschäftsleitung:
‣ Privacy-by-Design – Datenschutzbelange in neuen Prozessen und Projekten
‣ Datenschutzfolgeabschätzung – Anforderungen an Projekte mit Datenverarbeitung
‣ Kooperation mit Partnern in der Datenverarbeitung – Pflichten bei der Auftragsverarbeitung
‣ Anforderungen an Prozesse und Maßnahmen im betrieblichen Alltag
Datenschutzverstoß – Notfallpläne und notwendige Strukturen

Mitarbeiter:
‣ Zielgerichtete Schulung der Abteilungen und Mitarbeiter in den Grundlagen des Datenschutzes
‣ Bedeutung, Umgang und Schutz personenbezogener Daten
‣ Intensive Sensibilisierung und Übersicht zu den relevanten Themen des Datenschutzes im Unternehmen
‣ Technische und organisatorische Maßnahmen beim Datenschutz
‣ Simulation einer Datenpanne zur Identifizierung und effizienten Handlungsweise

Unternehmensbereiche mit speziellen Anforderungen bei Schulungen:

Um den individuellen Datenschutzanforderungen der verschiedenen Unternehmensbereiche gerecht zu werden, führen wir in größeren Unternehmen oft mehrere Schulungen für separate Abteilungen durch.

Zugriffskontrolle, Berechtigungen, Besondere Verschwiegenheit

Da Mitarbeiter in IT-Abteilungen erfahrungsgemäß über einen umfassenden Zugriff auf Daten verfügen, besteht hier der größte Schulungsbedarf. Sie sind befugt Zugriffsrechte zu vergeben und entscheiden darüber, welche Mitarbeiter ebenfalls auf sensible Daten zugreifen können.
Ebenso ist die IT-Abteilung dafür verantwortlich, eine angemessene Daten- und IT-Sicherheit zu gewährleisten.

Mitarbeiterkontrollen, Daten bei der Auswertung

Zu den Aufgaben der Revisionsabteilung zählen u.a. Mitarbeiterkontrollen oder Prüfungen von Arbeitsprozessen. Mitarbeiter dieser Abteilungen haben sich auch hier an die Vorschriften des Datenschutzes und den Umgang mit personenbezogenen Daten zu halten.

Bewerbungsunterlagen, Personalakten, Auskunftspflichten, Gesundheitsdaten

Die Fachkräfte der Personalabteilung arbeiten permanent mit Mitarbeiterdaten. Es muss sichergestellt sein, dass hierbei der Arbeitnehmerdatenschutz aufrechterhalten wird. Dasselbe gilt auch für den Umgang mit Bewerberdaten.

Nutzung von Personaldaten, verbotener Umgang mit Daten von Kunden, Überwachung am Arbeitsplatz, Unterrichtungs- und Beratungsrechte

Der Betriebsrat hat im Unternehmen eine besondere Stellung. Als Gegenspieler des Arbeitgebers ist er weitestgehend autonom in seinen Handlungen. Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Einsicht, wie der Betriebsrat personenbezogene Daten verarbeitet. Ein Betriebsrat ist zwar kein Verantwortlicher im Datenschutz, aber mit dem Arbeitgeber zusammen für die Einhaltung des Datenschutzes zuständig.
Aufgrund der gemeinsamen Zuständigkeit für den Datenschutz hat der Betriebsrat datenschutzrechtliche Anforderungen, die er eigenständig erfüllen muss. Daher sind spezielle Schulungen unbedingt erforderlich.

Für Betriebsräte ist es daher zwingend notwendig,
‣ die Grundlagen und Besonderheiten des Datenschutzes zu kennen
‣ fortlaufend auf dem aktuellsten Stand zur DSGVO zu sein
‣ rechtssicher die Rechte der Kollegen zu vertreten

Unsere Schulungen enthalten explizit für Betriebsräte zugeschnittenes Wissen zum Datenschutzrecht.

Werbung  – an wen, zu welchem Zweck, in welchem Umfang etc.

Mitarbeiter aus dem Marketingumfeld müssen wissen, in welchem Umfang sie dazu berechtigt sind, mit sensiblen Daten zu arbeiten. Je nach Werbekampagne können erhebliche Einschränkungen bestehen, z.B. beim Datenschutz für den Newsletter-Versand. Newsletter dürfen nur an Personen verschickt werden, die zuvor ihre Zustimmung erteilt haben.

Erhebung von Daten, Kundenbesuche, CRM-Systeme, Telefonate mit Kunden, Kalt-Akquise 

In Zeiten der Digitalisierung ist auch im Vertrieb der Umgang mit Kundendaten sowie potentiellen Kunden die Einhaltung der Datenschutzvorschriften unumgänglich. Es gelten auch hier strikte Grenzen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die unbedingt einzuhalten sind. Dies betrifft auch die telefonische Akquise.

Führerschein-Überprüfung

Eine Aufgabe im Fuhrparkmanagement besteht darin, z.B. Führerscheine zu überprüfen. Es muss gewährleistet sein, dass sich alle Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Weil hierbei personenbezogene Daten erhoben werden, sollten die zuständigen Mitarbeiter umfassend geschult werden.

Nachweispflicht und Turnus der Schulung

Die Durchführung von Datenschutz Schulungen nach der DSGVO trägt in mehrfacher Hinsicht zu zur Sicherheit im Betrieb bei. Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO trifft den Verantwortlichen die sogenannte Rechenschaftspflicht. Diese verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem dazu, die Teilnahme an der Schulung zu dokumentieren. Hierzu können Teilnahmebescheinigungen/-zertifikate, Schulungsunterlagen und Teilnehmerlisten verwendet werden.

Unser Ziel ist, Ihre Mitarbeiter umfassend für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und so einen korrekten Umgang mit personenbezogenen, aber auch anderen betriebsinternen Daten nachhaltig abzusichern. Die Teilnehmer werden in die Datenschutzbestimmungen eingewiesen und geschult, um auch bei Datenschutzverletzungen und Datenpannen richtig zu reagieren.

Unsere Experten gehen mit Ihnen in die praktische Umsetzung der DSVGO in Ihrem Unternehmen durch Inhouse-Schulungen der Geschäftsführungsebene und der Mitarbeiter/Abteilungen zur Einhaltung des Datenschutzes am Arbeitsplatz in allen relevanten Bereichen.

Die Schulungen können in Form von Inhouse Seminaren oder Workshops durchgeführt werden. Hierbei ist stets gewährleistet, dass den Teilnehmern die Inhalte nachvollziehbar vermittelt werden und die Umsetzung praxisbezogen erfolgen kann. Dabei stehen der Trainer und die Teilnehmer in einem regen Austausch und werden zur aktiven Mitarbeit aufgefordert.

Für größere Unternehmen empfiehlt sich, die Schulungen in Form eines Webinars anzubieten, bei dem unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer und der Schulungszeiten im Anschluß mit einem Fragebogen die Umsetzung der Inhalte dokumentiert wird.

Entscheidend ist, dass unsere Workshops exakt auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zurechtgeschnitten sind. Geschult wird je nach Unternehmensgröße und Abteilungen (Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche) in Gruppen.

Nachschulungen in größeren Zeitabständen sind wichtig, um die Kenntnisse der Teilnehmer auf den neuesten Stand aufrechtzuerhalten und neue Mitarbeiter in den Datenschutz einzuweisen.

Unsere Schulungen schaffen durch praxisnahe Beispiele und Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag ein datenschutzkonformes Bewusstsein bei Ihren Mitarbeitern. Zum Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat zur Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten.

Gehen Sie mit uns in Sachen Datenschutz auf Nummer sicher – lassen Sie Ihre Mitarbeiter schulen für eine hohe Datenschutzkompetenz im Unternehmen.

Das Expertenteam und unsere Fachanwälte steht Ihnen jederzeit gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Rufen Sie uns an unter +49 861 213 94 95 88 (Beratung bundesweit) oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service.

Auch per Email sind wir jederzeit für Sie da info@datenschutz-bestspeakers.de