Schulungen Unternehmensführung und Mitarbeiter zur Einhaltung der DSGVO
Warum sind Schulungen im Datenschutz unverzichtbar?
Auch nach Inkrafttreten der DSGVO ist für Unternehmen unabdingbar, sich mit den für sie geltenden Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zur Einhaltung zu ergreifen.
Gemäß Art. 29, 32 Abs. 4 DSGVO sind Sie als Verantwortlicher für die Einhaltung des Datenschutzes durch Ihre Beschäftigte verantwortlich. Die Datenschutzaufsichtsbehörden empfehlen hier insbesondere eine Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung der Regeln des Datenschutzes. Daher sind Schulungen der Unternehmensführung und der Mitarbeiter unverzichtbar, um den richtigen Umgang auch tatsächlich zu gewährleisten.
Aufgrund dieser Risiken führt an einem maßgeschneiderten Datenschutzkonzept kein Weg vorbei. Dessen Umsetzung gelingt aber nur, wenn Mitarbeiter mit dem Konzept vertraut sind und bewusst datenschutzkonform handeln. Sowohl im routinemäßigen Tagesablauf, als auch besonders bei etwaigen Datenpannen.
Ein ganzheitliches Datenschutzkonzept nach BDSG und EU DSGVO sieht die Durchführung von Mitarbeiterschulungen vor. Dafür benötigen Unternehmensführung und Mitarbeiter eine Datenschutzunterweisung mit Grundsensibilisierung sowie feste Handlungsalgorithmen und Ansprechpartner für weitergehende Fragen. Hier knüpfen wir mit unserem Team an und bieten Datenschutz-Schulungen für Mitarbeitende aller Qualifikationsstufen, vom Mitglied der Produktion bis hin zur Geschäftsführungsebene.
Welche Schulungsinhalte sind relevant?
Welche Inhalte von Bedeutung sind, hängt von den Arbeitsbereichen der Mitarbeiter ab, die es zu schulen gilt. Letztlich muss gewährleistet sein, dass die Schulungsteilnehmer über die Datenschutzbestimmungen an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen im Bilde sind und bei Vorkommnissen auf die richtige Weise reagieren. Ziel ist immer die Einhaltung des Datenschutzes am Arbeitsplatz einschließlich aller relevanter Bereiche.
In unseren Seminaren werden nicht nur die Mitarbeiter in den einzelnen Arbeitsbereichen geschult, sondern auch die Unternehmensführung.
Geschäftsleitung:
‣ Privacy-by-Design – Datenschutzbelange in neuen Prozessen und Projekten
‣ Datenschutzfolgeabschätzung – Anforderungen an Projekte mit Datenverarbeitung
‣ Kooperation mit Partnern in der Datenverarbeitung – Pflichten bei der Auftragsverarbeitung
‣ Anforderungen an Prozesse und Maßnahmen im betrieblichen Alltag
Datenschutzverstoß – Notfallpläne und notwendige Strukturen
Mitarbeiter:
‣ Zielgerichtete Schulung der Abteilungen und Mitarbeiter in den Grundlagen des Datenschutzes
‣ Bedeutung, Umgang und Schutz personenbezogener Daten
‣ Intensive Sensibilisierung und Übersicht zu den relevanten Themen des Datenschutzes im Unternehmen
‣ Technische und organisatorische Maßnahmen beim Datenschutz
‣ Simulation einer Datenpanne zur Identifizierung und effizienten Handlungsweise
Unternehmensbereiche mit speziellen Anforderungen bei Schulungen:
Um den individuellen Datenschutzanforderungen der verschiedenen Unternehmensbereiche gerecht zu werden, führen wir in größeren Unternehmen oft mehrere Schulungen für separate Abteilungen durch.
Nachweispflicht und Turnus der Schulung
Die Durchführung von Datenschutz Schulungen nach der DSGVO trägt in mehrfacher Hinsicht zu zur Sicherheit im Betrieb bei. Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO trifft den Verantwortlichen die sogenannte Rechenschaftspflicht. Diese verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem dazu, die Teilnahme an der Schulung zu dokumentieren. Hierzu können Teilnahmebescheinigungen/-zertifikate, Schulungsunterlagen und Teilnehmerlisten verwendet werden.
Unser Ziel ist, Ihre Mitarbeiter umfassend für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und so einen korrekten Umgang mit personenbezogenen, aber auch anderen betriebsinternen Daten nachhaltig abzusichern. Die Teilnehmer werden in die Datenschutzbestimmungen eingewiesen und geschult, um auch bei Datenschutzverletzungen und Datenpannen richtig zu reagieren.
Unsere Experten gehen mit Ihnen in die praktische Umsetzung der DSVGO in Ihrem Unternehmen durch Inhouse-Schulungen der Geschäftsführungsebene und der Mitarbeiter/Abteilungen zur Einhaltung des Datenschutzes am Arbeitsplatz in allen relevanten Bereichen.
Die Schulungen können in Form von Inhouse Seminaren oder Workshops durchgeführt werden. Hierbei ist stets gewährleistet, dass den Teilnehmern die Inhalte nachvollziehbar vermittelt werden und die Umsetzung praxisbezogen erfolgen kann. Dabei stehen der Trainer und die Teilnehmer in einem regen Austausch und werden zur aktiven Mitarbeit aufgefordert.
Für größere Unternehmen empfiehlt sich, die Schulungen in Form eines Webinars anzubieten, bei dem unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer und der Schulungszeiten im Anschluß mit einem Fragebogen die Umsetzung der Inhalte dokumentiert wird.
Entscheidend ist, dass unsere Workshops exakt auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zurechtgeschnitten sind. Geschult wird je nach Unternehmensgröße und Abteilungen (Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche) in Gruppen.
Nachschulungen in größeren Zeitabständen sind wichtig, um die Kenntnisse der Teilnehmer auf den neuesten Stand aufrechtzuerhalten und neue Mitarbeiter in den Datenschutz einzuweisen.
Unsere Schulungen schaffen durch praxisnahe Beispiele und Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag ein datenschutzkonformes Bewusstsein bei Ihren Mitarbeitern. Zum Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat zur Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten.
Gehen Sie mit uns in Sachen Datenschutz auf Nummer sicher – lassen Sie Ihre Mitarbeiter schulen für eine hohe Datenschutzkompetenz im Unternehmen.
Das Expertenteam und unsere Fachanwälte steht Ihnen jederzeit gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter +49 861 213 94 95 88 (Beratung bundesweit) oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service.
Auch per Email sind wir jederzeit für Sie da info@datenschutz-bestspeakers.de