Externer Datenschutzbeauftragter – zertifizierter Datenschutz
Wann braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen benötigen gemäß Artikel 37 der DSGVO einen Datenschutzbeauftragten, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden wie z.B. Namen, E-Mail-Adressen, Kontonummern oder Standortdaten von Kunden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Ausnahmen bestehen für kleinere Betriebe: Einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss ein Unternehmen nur, wenn sich mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit solchen Daten beschäftigen. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die nur einmal pro Woche personenbezogene Daten bearbeiten oder Teilzeitkräfte.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
‣ Jedes Unternehmen mit 20 Personen und mehr, die personenbezogene Daten verarbeiten
‣ Arztpraxen, Gesundheitsberufe und Kanzleien mit mehr als einem Berufsträger
‣ Kindertagesstätten (Kitas) mit kommunaler oder privater Trägerschaft
‣ Schulen mit kommunaler oder privater Trägerschaft
‣ Sonstige Unternehmen die besondere Daten verarbeiten bzw. zu einer Datenschutz-Folgeabschätzung verpflichtet sind.
‣ Jedes Unternehmen bei dem eine Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht.
Fazit:
Die pauschale Aussage, dass jedes Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten braucht, ist genauso wenig richtig, wie die Aussage, dass im Falle von weniger als zehn Mitarbeitern stets kein Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
Denn nahezu jedes Unternehmen nutzt mittlerweile die Vorteile der papierlosen, elektronischen Datenverarbeitung (EDV), so dass die Regelung mit der 10-Personen-Grenze im Wirtschaftsleben wohl mit Abstand am bedeutsamsten sein dürfte.
Auch unter 10 Personen sind z.B. Arztpraxen, Kanzleien und andere Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Es kommt immer auf den Einzelfall an und bedarf jeweils einer gründlichen Prüfung.
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter?
Soll ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen bestellt werden, so stellt sich die Frage, ob für das Unternehmen ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter vorteilhafter ist.
Der interne Datenschutzbeauftragte muss für ein bestimmtes Zeitkontingent für die Wahrnehmung dieser Funktion freigestellt werden. Des Weiteren hat er ein Recht auf Fort- und Weiterbildung, um seine Fachkunde auf dem neuesten Stand zu halten.
Bei der Wahl dieser Person ist insbesondere darauf zu achten, dass kein Interessenskonflikt bestehen darf. Mitglieder der Unternehmensleitung, EDV-Abteilungsleiter oder Personalleiter können nicht als interner Datenschutzbeauftragter fungieren. Ausserdem unterliegt der interne Datenschutzbeauftragte einem besonderen Kündigungsschutz.
Für die meisten Unternehmen empfiehlt sich die Bestellung eines juristisch und technisch versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten. Er berät die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, schult die Mitarbeiter und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.
Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten
Mittlerweile entscheiden sich viele Unternehmen aus guten Gründen für die Einschaltung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet eine Vielzahl an Vorteilen für Ihr Unternehmen:
Vergleich Vor- und Nachteile im Unternehmen
Interner DSB | |
---|---|
Zertifizierte, bereits vorhandene und sofort abrufbare Fachkunde | Zeitintensive und aufwendige Weiterbildungsmaßnahmen zur Erlangung der Fachkunde sowie Freistellungen für die Schulungsdauer |
Haftung durch den externen DSB Risikominimierung für das Unternehmen | Haftung im Rahmen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Der Geschäftsführer haftet vollumfänglich (inkl. Privatvermögen) |
Transparente Kostenstruktur durch vertraglich festgelegte Preise | Keine Kostenkontrolle durch Ausgaben für Aus- und Weiterbildung, Literatur, Büro, Arbeitsausfälle, Reisekosten |
Keine Bindung von Unternehmensressourcen | interne Teilzeit-DSB können ihre Hauptbeschäftigung nicht mehr zu 100% erfüllen |
Nutzt seine Ressourcen zu 100% für Datenschutz | Nutzt seine Ressourcen im Durchschnitt zu 15-20% für Datenschutz |
Kosten für Weiterbildung inkludiert | Kosten für Fort-und Weiterbildung übernimmt der Arbeitgeber |
Kurze Einarbeitungszeit in die Betriebsabläufe | Betriebsabläufe sind bereits bekannt |
Kündigung oder Abberufung vertraglich geregelt | Abberufung nur in wichtigen Gründen (§ 626 BGB & § 4f Abs. 3 Satz 4), zusätzlich ein Jahr Kündigungsschutz nach Abberufung |
Stellvertretung ist gesichert | Stellvertreter muss zusätzlich bestimmt werden |
Erfahrung aus anderen Firmen und Branchen | i.d.R. kein Know-How und keine Vergleichsmöglichkeiten |
Neutrale Position im Unternehmen, sowohl ggü. Kunden und Aufsichtsbehörden, als auch intern | Interner DSB wird meist als parteiisch angesehen, der das Unternehmen nicht neutral vertritt |
Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Wahl eines externen DSB | Betriebsrat kann bei der Einstellung bzw. Umsetzung des internen DSB aufgrund seines Mitbestimmungsrechtes intervenieren (§ 99 BetrVG) |
Welche Aufgaben übernehmen wir für Sie als externer Datenschutzbeauftragter?
BEST SPEAKERS DATENSCHUTZ berät Sie als externer Datenschutzbeauftragter bei der Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen sowie zu allen relevanten Themen im Datenschutz. Dazu gehören u.a. der Aufbau eines Datenmanagements, Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datentransfers, IT Sicherheit, Datenspeicherung, Marketing und Werbung.
Wir sorgen für eine datenschutzkonforme Umsetzung der Prozesse in Ihrem Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten, ausgerichtet an der Zielsetzung Ihres Unternehmens.
Dabei erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket im Datenschutz mit folgenden Leistungen:
Auditierung
Im ersten Audit erfolgt die Feststellung Ihrer bisherigen Arbeitsweise zum Datenschutz.
Nach dieser Ist-Analyse erfolgt die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes mit entsprechenden Richtlinien für Ihr Unternehmen. Für die Installation des Datenschutzkonzeptes erarbeiten wir für Sie einen Maßnahmenkatalog mit Prioritäten und Umsetzungszielen.
Unsere Aufgaben in Ihrem Unternehmen:
So funktioniert die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bei DATENSCHUTZ-BESTSPEAKERS:
Erstgespräch & Vertragsinhalte
In einem ersten Gespräch klären wir mit Ihnen den Leistungsumfang für die Vertragsgestaltung. Der Umfang orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen in Ihrem Unternehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Bereiche in Ihrem Unternehmen erfasst und anschliessend auch betreut werden.
Audit & Dokumentenprüfung
Mit der Durchführung eines internen Audits und eines Datenschutz-Workshops stellen wir fest, in welchen Bereichen und Prozessen Optimierungs- oder Handlungsbedarf besteht, um die DSGVO rechtskonform in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Dokumentenprüfung durch unsere Experten erfolgt vor Ort in den maßgeblichen Bereichen Unternehmens-IT, Personal, Marketing, Vertrieb und anderer relevanter Unternehmensbereiche.
Maßnahmenbericht mit Prioritäten
Nach diesem Audit erhalten Sie eine übersichtliche Dokumentation vom Ist-Zustand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Die detaillierte Analyse enthält einen konkreten Maßnahmenkatalog mit Prioritäten und Zielvorgaben sowie eine Datenschutzrichtlinie als Leitfaden für die Umsetzung.
Umsetzung und Optimierung der Prozesse
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen, um dauerhaft ein überzeugend hohes Datenschutzniveau zu erreichen. Eine fortlaufende Dokumentation und Kontrolle aller Maßnahmen, sowie Anpassungen von Prozessen oder Erstellung von notwendigen Dokumenten gehören mit zu unseren Aufgaben.
Rechtsberatung
Für die Ausarbeitung von datenschutzkonformen Verträgen oder rechtssicheren Vereinbarungen, sowie Rechtsberatung in allen Belangen des Datenschutzes stehen Ihnen unsere Fachanwälte z.B. pro Halbjahr zur Verfügung. Zusammen mit Ihnen legen wir den Umfang und die Frequenz der Rechtsberatung fest und inkludieren diese in das Leistungspaket.
Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten
BEST SPEAKERS DATENSCHUTZ bietet Ihnen ein Datenschutz-Komplettpaket – maßgeschneidert und passgenau auf die Prozesse in Ihrem Unternehmen abgestimmt. Je nach Größe und Komplexität Ihres Unternehmens unterscheidet sich der Beratungsaufwand hinsichtlich des Datenschutzes.
Als externer Datenschutzbeauftragter arbeiten die Experten der BEST SPEAKERS DATENSCHUTZ eng mit Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen zusammen. Der Aufwand hängt dabei stark von der Arbeitsteilung zwischen dem Datenschutzbeauftragten und den Ansprechpartnern im Unternehmen ab. Ob als monatlichen Festpreis, als Halbjahres- oder Jahrespreis – wir kalkulieren unsere Angebote stets individuell, um Ihnen eine professionelle Leistung zu einem realistischen und fairen Preis anzubieten.
Unsere Experten und Fachanwälte stehen Ihnen jederzeit gerne für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Dabei können wir direkt klären, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen und in welchem Umfang wir im Datenschutz für Ihr Unternehmen tätig werden können.
Lassen Sie sich direkt unverbindlich beraten – Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch und Sie erhalten ein individuelles Angebot.
Das Expertenteam und unsere Fachanwälte steht Ihnen jederzeit gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter +49 861 213 94 95 88 (Beratung bundesweit) oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service.
Auch per Email sind wir jederzeit für Sie da info@datenschutz-bestspeakers.de