Datenschutz für Hotellerie und Tourismus
Von der Buchung auf der Hotel-Website, über den Check-In bis zur Abreise, der Wellness-Massage oder am Frühstücksbuffet – in der Hotellerie wird tagtäglich mit personenbezogenen Daten gearbeitet. Und es fallen hier in besonderem Maße personenbezogene Daten an, insbesondere von Gästen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
Gäste geben bewusst oder unbewusst eine Vielzahl von Informationen über sich preis – neben den standardmäßig abgefragten Angaben zur Person, ließe sich anhand der Ess- und Schlafgewohnheiten, der Freizeitaktivitäten, der Begleitpersonen und der zusätzlich in Anspruch genommenen Hotelleistungen oftmals ein detailliertes Persönlichkeitsprofil über den Gast erstellen.
Für die Hotellerie ist es aufgrund des täglichen Umgangs mit personenbezogenen Daten umso wichtiger, die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu kennen und umzusetzen.
Grundsätzlich dürfen Hotels personenbezogene Daten ihrer Gäste verarbeiten, sofern dies für die Durchführung eines Beherbergungsvertrags im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich ist.
Die wichtigsten Regelungen für die Hotellerie
Hoteliers möchten die individuellen Erwartungen jedes Gastes erfüllen, jedoch muss dies immer unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen geschehen. Bei einem unsachgemässen oder gar fahrlässigen Umgang kann es leicht zum Datenschutzverletzungen kommen, der bedenkliche Folgen für die betroffene Person, aber auch für den Betrieb haben kann.
Aus diesem Grund ist es wichtig, einen rechtskonformen Datenschutz im Hotel gewährleisten zu können, ohne dass das Tagesgeschäft der Hotels durch die Vorgaben der DSGVO beeinträchtigt wird.
Für die Hotellerie ist wichtig, die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu kennen und umzusetzen. Eine turnusgemäße Schulung der Mitarbeiter ist daher unabdingbar, um der Nachweispflicht nachzukommen und die Vorgaben der DSGVO zu manifestieren.
Auch wenn es nicht für alle Betriebe Pflicht ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, empfiehlt es sich grundsätzlich, damit dieser das Hotel bei der Umsetzung der vielfältigen neuen Regelungen auf diesem Gebiet unterstützen und bei Fragen zum Datenschutz schnell Klarheit zu schaffen.
Das Experten-Team von BEST SPEAKERS DATENSCHUTZ steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen rund um den Datenschutz in Tourismusunternehmen zur Verfügung.
Als kompetenter Ansprechpartner für Hotellerie und Gastronomie unterstützen wir Sie dabei, die Vorgaben der DSGVO umzusetzen – unkompliziert und zuverlässig ohne dabei Ihr Tagesgeschäft zu beeinträchtigen.
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