Abmahnung erhalten – was nun?
Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen DSGVO-Verstoss erhalten?
Eine DSGVO Abmahnung stützt sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und erfolgt, wenn sich eine Unternehmen nicht an die DSGVO Grundverordnung festgelegten Richtlinien hält.
Verstöße gegen das Datenschutzrecht können nicht nur mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Auch Konkurrenten oder Verbraucherschutzvereine können Abmahnungen aussprechen und Unterlassungsansprüche geltend machen. Für Unternehmen bestehen daher hohe Haftungsrisiken.
Mit der Datenschutzgrundverordnung DSGVO hat die EU eine Grundlage geschaffen, personenbezogene Daten einem grundsätzlichen Schutz zu unterstellen. Neben strengeren Vorgaben und Sanktionen durch Datenschutzbehörden steht das Thema Abmahnungen und Abmahnmissbrauch verstärkt im Raum und beschäftigt Betroffene und den Gesetzgeber.
Was tun bei einer Abmahnung wegen DSGVO?
Zunächst gilt es sicherzustellen, dass der Umsetzungsmangel behoben wird, so sollte, wenn dies beanstandet wurde, eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung spätestens jetzt eingebunden werden.
Dazu sollte die fachkundige Beratung eines Rechtsanwalts im Bereich Datenschutzrecht eingeholt werden. Ferner gilt es, die Höhe der Abmahnkosten überprüfen zu lassen.
Abmahnproblem besonders für KMUs, Freiberufler und Vereine
Durch die neue Datenschutzgrundverordnung gelten nun auch für KMUs, Freiberufler und Vereine zahlreiche neue Vorgaben. Bereits bei geringen Verstößen drohen – bis dato rechtlich noch umstrittene – Abmahnungen der Konkurrenz und es geht dabei um erhebliche Abmahngebühren.
Wann ist ein Verstoß gegen DSGVO abmahnfähig?
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO zum 25.5.2018 befürchten insbesondere KMUs, gemeinnützige Organisationen und Vereine, von Abmahnanwälten auf Grund nicht korrekt umgesetzter Datenschutzregeln mit Abmahnungen überzogen zu werden.
Es werden gesetzlichen Neuregelungen, wie etwa zum Impressum oder zum Benennen von Streitschlichtungsstellen oder fehlender Einwilligungserklärung häufig ein ausgeprägtes Abmahnverhalten, von Konkurrenten oder auch als anwaltliches Geschäftsmodell versucht anzuwenden.
Was ist bei einer Abmahnung zur DSGVO zu tun?
Mit Blick auf die Abmahnung und die entstehenden Kosten gilt zunächst Ruhe zu bewahren.
‣ Unterzeichnen Sie keinesfalls vorschnell eine Unterlassungserklärung
‣ Begleichen Sie nie sofort die Kosten des abmahnenden Anwalts
Die Sache auszusitzen ist nicht zu empfehlen, denn in aller Regel wird es dadurch noch teuerer.
Unsere anwaltlichen Leistungen bei Datenschutzverstößen
Haben Sie eine Abmahnung von Konkurrenten oder einem Verbraucherverband oder eine einstweilige Verfügung erhalten?
Wir prüfen für Sie die geltend gemachten Ansprüche und unterstützen und beraten Sie bundesweit bei der Abwehr von Abmahnungen:
‣ Prüfung und Verteidigung bei datenschutzrechtlichen Abmahnungen
‣ Vertretung in Gerichtsverfahren, z.B. beim Erhalt einer einstweiligen Verfügung
‣ Prüfung oder Erstellung von DSGVO-konformen Datenschutzerklärungen
‣ Beratung bei der korrekten Umsetzung der DSGVO für Ihre Website
Schildern Sie Ihre konkrete Situation in einem kostenlosen Erstgespräch (Telefonat) mit unseren Fachanwälten und erhalten dabei eine Einschätzung der Situation und die weitere rechtliche Vorgehensweise. Einen Maßnahmenkatalog zur Behebung des Umsetzungsmangels ist im Zuge einer rechtlichen Beauftragung Bestandteil der Abwicklung.
Warten Sie nicht zu lange – handeln Sie sofort
Kontaktieren Sie uns hierfür zu einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung.
Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und rufen Sie uns an. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls.
Rufen Sie uns an unter +49 861 213 94 95 88 (Beratung bundesweit) oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service.
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